ECHTZEITHALLE e.V. MÜNCHEN
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201. Montagsgespräch im Musiklabor München

Beethoven-Groschen für Neue Musik?

GEMA-Vergütungen für zeitgenössische bzw. klassische Musik, die Auswirkung im Konzertbetrieb und die Bedingungen für die freie - vorwiegend experimentell arbeitende - Musikszene

Diskussion: Hans-Herwig Geyer und Dieter Trüstedt

  1. Ausgangspunkt war die Frage, ob durch die „GEMA-Kosten“ für die zeitgenössische Musik eine Benachteiligung in der Verbreitung im allgemeinen Konzertbetrieb - hier der „ernsten“ Musik - besteht. Die kulturellen „Schürfrechte“ im Bereich der klassischen Musik sind für jedermann kostenfrei nutz- und verwertbar. Es ist bekannt, dass Konzertveranstalter (z.B. auch Universitätsorchester) zeitgenössische Werke scheuen, unter anderem weil sie „GEMA kosten“.

  2. In einer Diskussion (mit dem Mitbegründer der Künstler-Sozial-Kasse) entstand der Begriff des „Beethoven-Groschens für Neue Musik“: Es wird für jede nichtselbstgeschriebene, öffentlich aufgeführte Musik eine GEMA-Abgabe erhoben (nach einem entsprechend der Entstehungszeit gewichteten Verfahren), die zur Förderung der ernsten Gegenwartsmusik eingesetzt wird.

  3. Wie sollen aber die freien Musikszenen, die Zentren der experimentellen Musik (Computermusik, Musik- und Tanz-Performance, interdisziplinäre Projekte der Musik gemeinsam mit der Bildenden Kunst, nicht-institutionalisierte Musiktheaterszenen, experimentelle Projekte zwischen Musik und Literatur, aktuelle Projekte aus Kunst und Wissenschaft, Musikprojekte im „öffentlichen Raum“, Internet-Kunst), mit der GEMA umgehen?

  4. Viele Arbeiten in diesen Szenen (der „ernsten Musik“) sind nicht in „Werk“-Form festgeschrieben. Sie werden in sehr variabler Gestalt und wechselnder Besetzung (auch in der Instrumentierung) wiederholt aufgeführt. Die Aufführungs-Orte sind in ihrer Ausgestaltung unter Umständen sehr verschieden; das „Werk“, das Musikstück, wird dann mehr oder weniger stark verändert, neustrukturiert, umgeschrieben. Wie können solche Arbeiten von der GEMA bewertet und geschützt werden? Ist es möglich oder sinnvoll solche Projekte der GEMA überhaupt zu melden?

  5. Es gibt Arbeiten, die von GEMA-Mitgliedern gemeinsam mit Nicht-GEMA-Mitgliedern (zum Teil auch stark improvisiert) gespielt werden, vielleicht mit Teilen angemeldeter gemischt mit Teilen nicht angemeldeter Werke. Ist in solchen Fällen eine Kooperation mit der GEMA überhaupt möglich? Wie können hier überhaupt Verwertungsrechte formuliert und (kostenaufwendig) gewahrt werden.

  6. Es heißt, dass „mittel- und langfristig eine Abspaltung derjenigen Verwertungsrechte stattfinden wird, die durch die Digitaltechnik neue und damit letztlich individualisierte Modelle erwarten lassen“. Es geht hier um die heute einfache Herstellung eigener CD- und DVD-Reihen, es geht um die Werbung und den Vertrieb im Internet oder um Music On Demand – angeboten vom Musik-Autor selbst.

  7. Ist es einem Komponisten möglich, Mitglied in der GEMA zu sein und gleichzeitig in dieser freien Szene zu operieren, Stücke aufzuführen, die aus den genannten Gründen bewußt nicht der GEMA gemeldet werden? Die Stücke werden also weder vom Komponisten noch vom Veranstalter der GEMA gemeldet - es sind sozusagen von der GEMA „unabhängige bzw. befreite“ Stücke.

  8. Für den „Veranstalter“ in dieser freien Szene ist es wichtig zu wissen, ob er nicht in einer illegalen Grauzone arbeitet. Er muß die legale Freiheit der Gestaltung und die nicht-reglementierte Weiterentwicklung eines künstlerischen Prozesses - auch in der Präsentation - haben.

  9. Es sieht so aus, dass sich zur Zeit zumindest in Deutschland aus diesen Gründen die Künstler/Autoren/Musik-Autoren/Komponisten/Innen der (ernsten) Musik in zwei Gruppen aufspalten: 1. die „Werk orientiert“ arbeitenden Komponisten mit optimalen GEMA-Rechten und Bewertungen und 2. die freie, experimentell und interdisziplinär arbeitende Szene.

  10. Wie sieht ein gutes GEMA-Design für die Echtzeithalle bzw. das Musiklabor München aus?

[Dieter Trüstedt]

Dr. Hans-Herwig Geyer 
GEMA Pressesprecher und Leiter GEMA Kommunikation 
Die Sicherung der Urheberrechte im digitalen Zeitalter bleibt das aktuelle Zukunftsthema, ein Thema im europäischen und internationalen Kontext. Wir müssen deutlich machen, dass die in zweihundert Jahren erreichte Errungenschaft der Zivilisation, nämlich der Schutz des geistigen Eigentums als ein Menschenrecht, nicht in Frage gestellt werden kann. Jeder technologische Fortschritt der Zukunft muss mit den Grundpositionen des Urheberschutzes in Einklang gebracht werden.
http://www.nmz.de/nmz/2003/10/kupo-geyer.shtml 
... mit der Aufgabe der GEMA, stets darauf zu achten, daß jede Form der musikalischen Kreativität ihre angemessene Förderung und Entlohnung erhält, und zwar ohne danach zu fragen, ob diese Kreativität eine tagesaktuelle Popularität erzielt oder sofort ein breites Publikum erreicht.
http://www.soundcheck.de/1006.0.html

Dr. Wolf-Dieter Trüstedt 
Echtzeithalle e.V. / Musiklabor München / Experimentelle Musik Universität Ulm. 
u.a. Materialausgabe, Hearing, Montagsgespräche, Echtzeit Herbst 2005 
http://www.echtzeithalle.de und http://www.luise37.de

Montag, 14. November 2005 - 20:00 Uhr    
Eintritt frei

Carl Orff Auditorium
München, Luisenstr. 37a
U-Bahn U2 Königsplatz

Musiklabor

Veranstalter:
Echtzeithalle e.V.
in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik und Theater München
 
Letzte Änderung: 10.04.2022
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